NÜTZLICHE INFORMATIONEN FÜR DIE TEILNAHME AN DEN MOTORRADEVENTS


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GASSS GmbH, Timmelsjochstrasse 10, 39013 Moos in Passeier (BZ), Italien

im Folgenden “Gasss”

1. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in Bezug auf die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Gasss, sowie deren Vertragspartner.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart wurden.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz von Gasss vereinbart. Es gilt das italienische Recht.

2. ANMELDUNG
Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen von Gasss können über das Buchungssystem im Internet oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande und die Anmeldung wird verbindlich, sobald der Kunde die schriftliche Anmeldebestätigung von Gasss erhält.
Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

3. LEISTUNG UND PREIS
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierfür bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar bzw. sind nicht aufgeführte Einzelleistungen und zusätzlich zu bezahlen.
Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person, in Euro.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Diese werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind als für den Kunden zumutbar nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Gasss behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen.
Ist innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen, behält sich Gasss vor, den gebuchten Platz ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Der Platz kann auch durch eine vorher abgesprochene Anzahlung gesichert werden.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sind in der Bestätigung der Buchung aufgeführt.

5. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
Gasss kann bei höherer Gewalt, wie z.B. extremen Wettersituationen, Unruhen, Streiks, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen Gasss sind ausgeschlossen. Gasss haftet nicht für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

6. RÜCKTRITT DES TEILNEHMERS
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an die Gasss (info@gasss.eu) zu machen.
In diesem Fall werden folgende Rücktrittskosten fällig:

  • Bis zum Erreichen des Zahlungsziels – keine Stornierungskosten.
  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn EUR 30,- Rücktrittskosten, der Rest wird auf dem Gasss-Konto des Kunden gutgeschrieben, und kann für weitere Buchungen verwendet werden.
  • Ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen, 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.

Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer entfallen die Stornogebühren.
Das Gasss-Konto wird für jeden Kunden von Gasss bei den Stammdaten geführt.
Das Gasss-Konto, sowie die Führung desselben ist grundsätzlich kostenlos. Ein bestehendes Guthaben wird nicht verzinst. Das Gasss-Konto kann nicht überzogen werden.
Ein bestehendes Guthaben kann auf Wunsch des Kunden (schriftlich) übertragen werden. Eine Auszahlung eines Guthabens aus Rücktritten ist nicht möglich. Das Guthaben hat keine Fälligkeit.
Befüllt wird das Gasss-Konto mit Gutschriften aus Stornierungen (abzgl. der jeweils fälligen Gebühren) und aus ein- oder überzahlten Beträgen, die zur Zeit der Zahlung, keiner Veranstaltung zugeordnet werden können.
Bestehendes Guthaben wird bei Anmeldung zu einer Veranstaltung automatisch mit den anfallenden Teilnahmegebühren verrechnet.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Gasss.
Gasss haftet nicht bei Unfällen von Kunden. Jeder Kunde ist für seine Fahrweise und Linienwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er einem Instruktor folgt.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben stehen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt bzw. haftet der Teilnehmer auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Dritte entstehen, die das Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung benutzen. Jeder Teilnehmer haftet für Sachschäden an seinem Fahrzeug selbst, auch wenn ein Dritter hierfür verantwortlich ist.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, welche mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Gasss übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, Heilungskosten-, Invaliditäts-, Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer muss bei den Veranstaltungen im Besitz einer Krankenversicherung sein. Bei Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Der Teilnehmer bestätigt dies mit Abgabe der Nennung. Der Veranstalter behält sich vor eventuelle Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke (Transport zum Krankenhaus, usw.) dem Verletzten in Rechnung zu stellen. Die medizinische Erstversorgung an der Rennstrecke ist im Teilnahmebeitrag inbegriffen. Die Gasss ist nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen.

8. SCHUTZBEKLEIDUNG
Grundsätzlich gilt – jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzkleidung vor den Folgen eines Unfalls o.ä. zu schützen.
Bei allen Veranstaltungen von Gasss ist geeignete Schutzkleidung verbindlich vorgeschrieben:

  • Integralhelm
  • Rückenprotektor
  • Lederkombi mit Protektoren (einteilig oder zweiteilig, jedoch mit Verbindungsreissverschluss)
  • Motorradstiefel
  • Motorradhandschuhe

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist Gasss ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

9. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Grundsätzlich gilt – das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden.
Das betrifft in Besonderem – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
  • Die zugeteilte Startnummer muss vorn, gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.
  • Gasss bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine obligatorische Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Programmablauf und ev. Besonderheiten informiert wird.
  • Spiegel und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
  • Blinker, Scheinwerfer, sowie Rück- und Bremslichter müssen abmontiert oder mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
  • Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände und andere abstehende Teile müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
  • Beide Bremsen müssen funktionsfähig sein.
  • Ausschließlich reines Wasser – kein Frostschutzmittel – darf sich im Kühlsystem befinden.

Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist Gasss ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Grundsätzlich gilt – jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden. Das betrifft in Besonderem – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von Gasss, sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
  • Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern von Gasss von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
  • Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot. Der Fahrer muss in guter körperlicher Verfassung sein.
  • Im Training oder auch in den Rennen können unterschiedlich schnelle Fahrer aufeinandertreffen – daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Anhalten auf der Strecke, egal aus welchem Grund, ist strengstens untersagt.
  • Der Einsatz von Drohnen ist grundsätzlich untersagt.
  • Die Teilnehmer (auch Ringneulinge) dürfen die Rennstrecke erst nach Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Haftungsausschlusses nutzen und an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Der Teilnehmer ist mit den Regeln der Rennstreckenbenutzung vertraut (Flaggensignale, Handzeichen, ecc.).
  • Gasss bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine obligatorische Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Programmablauf und ev. Besonderheiten informiert wird. Hierbei werden auch Beschwerden, Anregungen und Wünsche entgegen genommen.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Gasss ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

11. TRANSPONDER
Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Erhalt einer Kaution durch den Teilnehmer (Versicherungskarte oder Lizenz). Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für die Reparatur bzw. den Ersatz aufzukommen. Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurück geben, erhält er seine Kaution erst bei Rückgabe zurück.

12. BILD-, FILM- UND VIDEOMATERIAL / VERÖFFENTLICHUNG DER RUNDENZEITEN
Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von Gasss angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Gasss.
Gasss ist berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde, sowie deren Begleitpersonen darauf zu erkennen sind, ohne dass dafür Kosten für Gasss gegenüber dem Kunden/Begleitperson entstehen.
Eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von Gasss ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf Facebook/Instagram usw. von Gasss zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Rundenzeiten der Veranstaltung, sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor, sowie über den Internetauftritt von Gasss (Homepage, Facebook, u.ä.), aber auch über öffentlich zugängliche Datenbanken (z.B.: Live-Timing, usw.) veröffentlicht werden.

13. HAUSRECHT
Gasss behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung vom Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer, sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Gasss untersagt. Bei Verstößen ist Gasss ohne weitere Vorwarnung berechtigt einen Platzverweis auszusprechen.
Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

14. DATENSCHUTZ
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages mit Gasss werden von Gasss Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
Gasss versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Gasss gesetzlich dazu verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Gasss zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer Gasss bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie Gasss zur Verfügung gestellt wurden.
Gasss gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist.
Zur Abwicklung von Zahlungen gibt Gasss die Zahlungsdaten des Teilnehmers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Personenbezogene Daten, welche Gasss über deren Website mitgeteilt wurden, werden nur solange gespeichert bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.
Beim Besuch des Internetangebots von Gasss wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers, sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind Gasss damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein, wird Gasss auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich, bei Dritten.
Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Gasss von ihm gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an: Gasss GmbH

15. GERICHTSSTAND / SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die AGB werden in mehreren Sprachen übersetzt und zur Verfügung gestellt. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die AGB-Auslegung ist der Wortlaut in deutscher Sprache massgebend. Die Parteien vereinbaren die Geltung des italienischen Rechts. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Bozen (BZ – Italien).
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet die ungültige Bestimmung durch eine Solche zu ersetzen, die der Ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.

Die Teilnahme an Renntrainings ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und Gasss.
Veranstaltungen können auch in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.

KONTAKT:

Gasss GmbH
Geschäftsführer: Etschmann Agathe Christie
Timmelsjochstrasse 10
39013 Moos in Passeier (BZ) – Italien

Tel.: 0039 348 7436487
E-Mail: info@gasss.eu
Website: www.gasss.eu

Handelsregister: Bozen
Amtsgericht: Bozen
MwSt. Nr.: IT 03039830215

 

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